Gebäudeeinmessungen2020-11-03T18:26:18+00:00

Hoheitliche Vermessung, Gebäudeeinmessungen

Neuerrichtete oder im Grundriß veränderte Gebäude sind nachdem Vermessungs- und Katastergesetz NRW
(VermKatG NRW) §16 einmessungspflichtig.

  • sie teilen uns mit, welches Gebäude eingemessen werden muss
  • wir bestellen die Unterlagen beim Katasteramt
  • wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Vermessung
  • Vorbereitung der Messung in Innendienst
  • die Vermessung wird durchgeführt
  • die Messung wird im Innendienst ausgewertet
  • wir reichen die Messung zum Katasteramt ein
  • nach der Übernahme vom Katasteramt erhalten Sie die aktualisierte Flurkarte Ihres Grundstückes.

Das Vermessungsbüro Andreas Kluß, in Euskirchen, berät Sie gerne, kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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