Private Baulandumlegung
Kernstück der privaten Baulandumlegung stellt ein Notarvertrag dar, der die Grundstücksneuordnung verbindlich regelt. Dieser Vertrag ist das Ergebnis der Verhandlungen, die wir mit den einzelnen Beteiligten führen. Die private Baulandumlegung kann nur im Konsens aller Beteiligten erfolgreich abgeschlossen werden.
In dem Umlegungsvertrag werden jedem beteiligten Eigentümer neue Baugrundstücke für seine ursprünglichen Ausgangsgrundstücke zugeteilt und es wird festgelegt, in welchem Umfang sich die einzelnen Beteiligten an den Entwicklungskosten beteiligen müssen.
Das Vermessungsbüro Andreas Kluß berät Sie gerne, kostenlos und unverbindlich.
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