Die Kernaufgabe unseres Vermessungsbüros ist die Durchführung von Aufgaben der in der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen liegenden hoheitlichen Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters einschließlich des Geobasisinformationssystems in Nordrheinwestfalen.
Hier wird der hohe Stellenwert des amtlichen Vermessungswesens und seine erhebliche strategische Bedeutung für die Gesellschaft deutlich.
Ohne eine anforderungsgerechte, aktuelle, flächendeckende und einheitliche Erfassung und Darstellung des Staatsgebietes ist die Gestaltung und Verwaltung eines modernen und gut funktionierenden Staates nicht effizient und effektiv durchführbar. Das amtliche Vermessungswesen in Deutschland erfüllt wesentliche Grundfunktionen für die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Staates, für die grundgesetzliche Eigentumsgarantie des Grund und Bodens, sowie für raumbezogene Staatsaufgaben, besonders in den Bereichen Krisenmanagement, Landesverteidigung und Entwicklungsplanungen für den Städtebau und im ländlichen Bereich.
Auf kommunaler Ebene sichern hoheitliche Baulandumlegungen die Weiterentwicklungen städtebaulicher Infrastruktur ab. Das Verfahren der hoheitlichen Umlegung ist im Baugesetzbuch geregelt.
Das nationale amtliche Vermessungswesen stellt die eigentumsrechtlichen und geotopographischen Basisinformationen Deutschlands auf der Grundlage
des amtlichen Raumbezugs flächendeckend, einheitlich und rechtssicher für den Staat, die Wirtschaft und für die Gesellschaft bereit.