Hoheitliche Vermessung, Amtliche Grenzanzeigen

Bei der amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenzen eines Grundstücks getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet . Die hergestellten Grenzpunkte werden kenntlich gemacht und in einem Ortstermin den Antragstellern gezeigt.

Arbeitsschritte:

  • Beantragung der für die amtliche Grenzanzeige notwendigen Unterlagen
  • Vorbereitung der Vermessung im Innendienst
  • Örtliche Untersuchung der Grenzen in dem notwendigen Umfang
  • Aufmessung der Grenzpunkte
  • Häusliche Bearbeitung, Dokumentation und Beurkundung

Das Vermessungsbüro Andreas Kluß, aus Euskirchen berät Sie gerne, kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!