Hoheitliche Vermessung, Gebäudeeinmessungen
Neuerrichtete oder im Grundriß veränderte Gebäude sind nachdem Vermessungs- und Katastergesetz NRW
(VermKatG NRW) §16 einmessungspflichtig.
- sie teilen uns mit, welches Gebäude eingemessen werden muss
- wir bestellen die Unterlagen beim Katasteramt
- wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Vermessung
- Vorbereitung der Messung in Innendienst
- die Vermessung wird durchgeführt
- die Messung wird im Innendienst ausgewertet
- wir reichen die Messung zum Katasteramt ein
- nach der Übernahme vom Katasteramt erhalten Sie die aktualisierte Flurkarte Ihres Grundstückes.
Das Vermessungsbüro Andreas Kluß, in Euskirchen, berät Sie gerne, kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!