Hoheitliche Vermessung, Grenzvermessung
Bei einer Grenzvermessung werden die Grenzpunkte anhand der Katasterunterlagen hergestellt und dauerhaft vermarkt (z.B. Rohre , Nägel oder Grenzsteine).
Im Gegensatz zur Grenzanzeige gibt es nach der Vermessung einen Grenztermin in dem den Beteiligten das Ergebnis der Grenzvermessung bekannt gegeben wird. Mit der Grenzniederschrift werden durch die Unterschriften die Grenzpunkte anerkannt.
Arbeitsschritte:
- Beantragung der für die Grenzvermessung notwendigen Unterlagen
- Vorbereitung der Vermessung im Innendienst
- In der Örtlichkeit Untersuchung der Grenzen in dem notwendigen Umfang
- Vermarkung und Aufmessung der Grenzpunkte
- Aufnahme der Grenzniederschrift während des Grenztermins
- Häusliche Bearbeitung, Dokumentation, Beurkundung und einreichen der Messung zum Katasteramt
Das Vermessungsbüro Andreas Kluß in Euskirchen berät Sie gerne, kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!