Beratung für Grundstückseigentümer und Notare
Bei der Übertragung von Grundstücken oder Grundstücksteilen beraten wir Sie hinsichtlich
- unterschiedlicher, baurechtlich zulässiger Aufteilungsmöglichkeiten
- der Teilungsvermessung, bei der die neuen Grundstücke örtlich gebildet werden.
- der Grenzanzeige und Grenzvermessung, wenn sie das gesamte Grundstück übertragen möchten und den örtlichen Grenzverlauf nicht kennen.
- des Grundstücks- und Gebäudewertes
Das Vermessungsbüro Andreas Kluß, in Euskirchen, berät Sie gerne, kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!